Maßnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt
Neue Ziele. Neue Maßnahmen. Das CBD setzt neue Standards
Das CBD wurde 1992 in Rio von den souveränen Staaten der Vereinten Nationen unterzeichnen. Seitdem wird es auf Vertragskonferenzen ständig angepasst, überarbeitet und es werden neue Beschlüsse gefasst. Somit ist ein jedes CBD eine neue Maßnahme für sich.
Beschlüsse der letzten Konferenz
Bei der letzten Konferenz 2010 in Japan konnte man sich auf drei ambitionierte Beschlüsse einigen: (1) es wurde ein neues globales Biodiversitätsziel definiert, aus dem ein Strategieplan für den Zeitraum 2011-2020 entwickelt wurde, (2) es wurden verbindliche Ziele zur Finanzierung der beschlossenen Strategien festgelegt sowie (3) das ABS-Protokoll verabschiedet wurde, dass die Verantwortung einzelner Staaten bzgl. des allgemeinnützlichen Zugangs von Ressourcen definiert. Dieses Protokoll wird übrigens als wichtiges Instrument und Maßnahme zur Eindämmung und Verhinderung sogenannter Biopiraterie angesehen.
Das ABS-Protokoll
Es gilt wohl als wichtigste neue Maßnahme, die Vielfalt der Welt zu erhalten. Das Protokoll bezieht sich auf den Zugang zu genetischen Ressourcen sowie eines gerechten Vorteilausgleichs. Es regelt, dass der Zugang zu Ressourcen eines Landes rechtssicher geregelt werden. Es regelt ebenso, dass die Herkunftsländer dieser Ressourcen für eben jene, entsprechend ihrer Notwendigkeit für die Gemeinschaft, gerecht entlohnt werden. Damit wird das dritte Ziel der 1992 geschlossenen CBD endlich mehr erreichbar. Mit dem Protokoll kann Biopiraterie Einhalt geboten werden. Die Ausgestaltung des ABS ist abzuwarten.
Neue Strategien bis 2020
Der strategische Plan definiert nicht nur mittel- und langfristige Ziele, sondern setzt auch Prioritäten ihrer Erreichung. Dabei steht eine Vision, die es über konkrete Unter- und Zwischenziele in den folgenden Jahren zu erarbeiten gilt. In diesen werden konkrete Projekte, Instrumente und Maßnahmen definiert und beschrieben. Parallel hierzu wurde ein Plan zur Finanzierung dieser kurzfristen Maßnahmen verabschiedet. Maßnahmen zur Ursachenbekämpfung des Biodiversitätsverlustes, die beschlossen wurden, betreffen u.a. umweltschädliche Subventionsmechanismen, Maßnahmen gegen nicht nachhaltigen Konsum und Produktion, Schadstoffeinträge.
Auch hinsichtlich der Mobilisierung der notwendigen Ressourcen wurden Maßnahmen und Strategien beschlossen. Denn der gefährdete Naturraum und die biologische Vielfältigkeit ist vor allem da gefährdet, wo ärmliche Länder nicht die finanziellen Möglichkeiten zum Schutz haben. Die entwickelten Länder verstehen hier ihre Verantwortungsübernahme.
Meere und Küsten
Die biologische Vielfalt der Welt wird auch durch unsere Meere und Küsten geschaffen. Diese ökologischen Regionen stehen aktuell in besonderem Fokus. Deswegen wurden hinsichtlich des Schutzes und Erhalts der Meeresbiodiversität einige Maßnahmen beschlossen. Die Wahl der ersten schützungswürdigen Seegebiete steht bevor. Es werden Workshops tagen und Datenbanken angelegt.
Netzwerk zum globalen Schutz
Es soll ein weltweites ‚Schutzgebietsnetz‘ auf Land und Meer eingerichtet werden. Es gilt als das wichtigste und zentralste Instrument, um die biologische Vielfalt der Meere zu erhalten. Dabei wurden alte Arbeitsprogramme überprüft und neu angepasst. Daraus ergaben sich zehn neue Schwerpunkte:
- Nachhaltigkeit der Finanzierung des jeweiligen Schutzgebietes,
- Klimawandel und Schutzgebiet,
- Managementeffektivität und Evaluierungen,
- Management invasiver Arten,
- Ausweitung mariner Schutzgebiete in die hohe See,
- Verbesserung der Gewässer-Schutzgebiete im Binnenland,
- Renaturierung des Habitats und verschiedener Ökosysteme,
- Würdigung,
- gerechte Vorteilsausgleiche sowie
- Berichtswesen.