Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechter Vorteilsausgleich
Das ABS wurde als Mechanismus der 1992 in Rio de Janeiro verabschiedete Biodiversitätskonvention beschlossen. Seitdem oblag es ständigen Diskussionen, Erweiterungen und Verbesserungen. Einen tatsächlichen Durchbruch in der Thematik hinsichtlich Umsetzung und Zielerreichung, konnte allerdings erst auf der letzten 10. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt, 2010 in Japan erzielt werden. Mit Abschluss der offiziellen Ratifizierungen, tritt das ABS 2014 in Kraft.
Was das Abkommen regelt
In dem ABS-Protokoll geht es um Regelungen, die die genetische Ressourcenverteilung betreffen. Dabei zielt das Protokoll besonders auf einen gerechten Ausgleich von geografischen, wie regionalen entstehenden Vorteilen, die sich aus dem Vorhandensein und Nutzen einer Ressource ergeben. Wichtig ist das der Nutzen von Ressourcen immer im Einklang mit ihrem Erhalt steht.
Dabei definiert das Protokoll umfangreich, dass ein jeder Vertragsstaat dazu grundsätzlich dazu verpflichtet ist, den Zugang zu genetischen Ressourcen anderen Vertragsstaaten, als Vertragspartei, zu gewährleisten. Einschränkend haben sie aber das Recht den Zugang zu jenen Ressourcen abhängig von ihrer Zustimmung zu verteilen. Vergeben sie ein ‚Nutzungsrecht‘ so dürfen sie im Gegenzug dafür einen ‚gerechten Vorteilsausgleich‘ verlangen, der sich aus der Ressourcennutzung ergibt. Es sind somit zwei Aspekte, die das Protokoll tangiert: (1) Zugang und (2) Beteiligung.
Zur Umsetzung
Damit die Ziele des Abkommens wie des Protokolls erreicht werden können, erkennt das CBD die Notwendigkeit der Einrichtung und Etablierung eines ‚internationalen Regimes‘ der ABS. Es bedarf eines institutionell schützenden Rahmens, um die aus dem ABS resultierenden Regelungen zu etablieren, umzusetzen und praktizierbar für den Alltag un die Betroffenen zu machen. Dabei sind es vor allem Schlagworte wie Rechtssicherheit, Transparenz und Harmonisierung, die zu einer Institutionalisierung der zuvor schriftlich formulierter Ideen und Visionen des ABS führen.
Genetische Ressourcen. Eine Definition
Das ABS Protokoll definiert ebenfalls, was unter der Begrifflichkeit genetische Ressourcen zu verstehen ist. Dem Protokoll zu Folge sind genetische Ressourcen demnach Materialien aus tierischem, pflanzlichen, mikrobiellen oder anderen Ursprungs, mit funktionalen Erbeinheiten ausgestattet sind und aus deren Nutzen sich ein potentieller Mehrwert ergibt. Genetisch darf dabei nicht mit biologisch gleichgesetzt werden; wobei genetische Ressourcen Biologische sind; der Umkehrschluss aber nicht zwingend eintrifft. Es ist die ‚funktionale Erbeinheit‘ die den Unterschied definiert. Somit ist der Baum dann eine genetische Ressource, wenn er auf seine Nutzen in der Medizin hin untersucht wird. Als Schrank im Schlafzimmer ist er allerdings ausschließlich eine biologische Ressource.
Warum das ABS-Regime? Erste Funktionen im Überblick
Das internationale Regime zur Verwirklichung des ABS Protokolls hat erste wichtige Funktionen für sich definieren können. So will es dazu beitragen die Transparenz der Zugangsbedingungen zu verbessern. Dies schließt ebenfalls die allgemeine Verbesserung der jeweiligen staatsabhängigen Zugangsbedingungen mit ein. So soll die Rechtssicherheit auf beiden Seiten gefördert werden. Schließlich gilt es auch über das Regime die gerechte Beteiligung an einer jeweiligen genetischen Ressource zu regulieren. Alle Bemühungen stehen im Zeichen der Minimierung von Bürokratie und Transaktionskosten.
Zur Diskussion stehen weitere Elemente und Funktionen die das ABS-Regime für sich zu gewinnen hofft. So soll es entscheidender Akteur bzgl. der Festlegung und Definition der Mindestanforderungen für Zugangsregelungen und Vorteilsausgleich werden. Auch soll es entscheidender Akteur bei der Verabschiedung und dem Beschluss von Strategien und Maßnahmen werden.